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Geburtsurkunde/Geburtsregister

Beschreibung der Dienstleistung

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaften, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden, falls der Ereignisort Halle (Saale) war.

Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!

Antragstellung

  • durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge
  • durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses

Die Beantragung ist online durchführbar:

Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister 

In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-2214623

Gebühr

10,00 EUR
5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang

Art der Bezahlung

Prepaid im Rahmen der Onlinebeantragung

Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung

Bearbeitung

Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.

Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen
 

Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument, Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht

Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich. 

Zusätzliche Hinweise

Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.

Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden. 

Rechtsgrundlagen

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 5 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA)i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Formulare und andere Dokumente

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4623

Faxnummer: 0345 221-4581

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin

Mi: geschlossen

Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.