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Dienstleistungen

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Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens

Beschreibung der Dienstleistung

Eine geschiedene oder verwitwete Frau/ein geschiedener oder verwitweter Mann kann ihren/seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen.

Gebühr

30,00 EUR für die Erklärung +
10,00 EUR für die Bescheinigung

Art der Bezahlung

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil) 

Antragstellung

persönlich

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.

Rechtsgrundlagen

§ 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4623

Faxnummer: 0345 221-4581

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin

Mi: geschlossen

Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen

zur Telefonbuchansicht von Team Geburten, Ehe, Sterbefälle (33.4.2)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4623

Faxnummer: 0345 221-4581

Sprechzeiten

Mo: 9:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: geschlossen

Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen