Dienstleistungen
Dienstleistungen
Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Beschreibung der Dienstleistung
Eine geschiedene oder verwitwete Frau/ein geschiedener oder verwitweter Mann kann ihren/seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen.
Gebühr
30,00 EUR für die Erklärung +
10,00 EUR für die Bescheinigung
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Antragstellung
persönlich
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Rechtsgrundlagen
§ 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formulare und andere Dokumente
Namensänderung - Merkblatt (21 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Geburten, Ehe, Sterbefälle (33.4.2)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
Sprechzeiten
Mo: 9:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: geschlossen
Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen