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Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts

Beschreibung der Dienstleistung 

Die Eltern eines Kindes können nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. 

Gebühr 

30,00 EUR 

Art der Bezahlung 

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden. 

Bearbeitung 

sofort 

Erforderliche Unterlagen 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsnachweis
  • Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen 

Zusätzliche Hinweise 

  • Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen 

Antragstellung 

persönlich entweder die Eltern des Kindes
oder das Kind (ab 14 Jahre muss es die Namensänderung selbst erklären) 

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Rechtsgrundlagen 

§ 1617b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

Formulare und andere Dokumente

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4623

Faxnummer: 0345 221-4581

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin

Mi: geschlossen

Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen