Dienstleistungen
Dienstleistungen
Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Beschreibung der Dienstleistung
Die Eltern eines Kindes können nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.
Gebühr
30,00 EUR
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Zusätzliche Hinweise
- Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen
Antragstellung
persönlich entweder die Eltern des Kindes
oder das Kind (ab 14 Jahre muss es die Namensänderung selbst erklären)
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§ 1617b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formulare und andere Dokumente
Namensänderung - Merkblatt (21 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen