Dienstleistungen
Dienstleistungen
Belehrung und Bescheinigung nach § 43, i. V. m. § 42 Infektionsschutzgesetz (ehem. Gesundheitszeugnis)
Beschreibung der Dienstleistung
Alle Personen, die in Lebensmittelberufen beschäftigt sind, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz (ehem. Gesundheitszeugnis). Haben Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Halle (Saale), dann erfolgen Belehrung und Bescheinigung durch den Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale).
Gültigkeit
Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, hat dann aber eine lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung oder Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung. Wurde früher bereits eine Bescheinigung (nicht älter als 10 Jahre) in Halle (Saale) ausgestellt, kann ein Duplikat erstellt werden. Eine nochmalige Belehrung ist dann nicht notwendig.
Gebühr
28,20 EUR (zahlbar in bar oder per EC- Karte) für Belehrung inkl. Bescheinigung
5,20 EUR für Kopie (Duplikat) der Bescheinigung bzw. des früheren Gesundheitszeugnisses
Keine Erhebung von Gebühren für die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für:
• Absolvent*innen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
• Absolvent*innen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)
• Absolvent*innen eines Schulpraktikums
• Ehrenamtlich tätige Personen
Ort
Niemeyerstraße 1, 06110 Halle (Saale); Zimmer 2.08Terminvergabe für Belehrung und Bescheinigung
Online-Terminvergabe www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Online-Dienste/Terminvereinbarung/Termin-Fachbereich-G-09134/
Terminvergaben telefonisch
Tel.: 0345 221-3237
gesundheitszeugnis@halle.de, wenn eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt oder Sie ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Ehrenamt absolvieren wollen.
Erforderliche Unterlagen und Hinweise
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Nationalpass bei ausländischen Mitbürger*innen
- Jugendliche unter 18 Jahren müssen entweder durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden oder es muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.
- Da organisatorische Maßnahmen (Identitätsprüfung, Gebührenzahlung etc.) Zeit brauchen, ist es notwendig, dass sich die Teilnehmer 15 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) einfinden.
- Die organisatorischen Gespräche (Identitätsprüfung, Gebührenzahlung etc.) werden nur in deutscher Sprache durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Belehrung ist ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache. Bestehen unzureichende Deutschkenntnisse, so ist ein Sprachmittler*innen oder Dolmetscher*innen auf eigene Kosten mitzubringen. Melden Sie dies bei der Terminvereinbarung unbedingt an. Die Belehrungen werden in 9 verschiedenen Sprachen angeboten. Der Fachbereich Gesundheit darf die Bescheinigung (Nachweisheft) nur dann ausstellen, wenn die wesentlichen Inhalte der Belehrung auch verstanden worden sind.
- Bei Gehörlosigkeit ist auf eigene Kosten ein Gebärdendolmetscher*innen mitzubringen.
- Nach der Belehrung erhält die/der Belehrte eine in ganz Deutschland gültiges Nachweisheft.
Zusätzliche Informationen
Zu in Lebensmittelberufen tätigen Personen gehören jene, die mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln in Berührung kommen. Außerdem für alle Personen die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind und Personen, die mit Bedarfsgegenständen (Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, etc.) in Berührung gelangen, die für die dortigen Tätigkeiten gebraucht werden.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 42 und 43
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Gesundheitszeugnis für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3237
Faxnummer: 0345 221-3222
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Gesundheitszeugnis für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.