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Automatenaufstellerlaubnis

Beschreibung der Dienstleistung 

Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. 

Gebühr 

850,00 EUR
(nur Zahlung mit ec-Karte möglich)

Erforderliche Unterlagen 

  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
  • eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
  • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de 
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
  • Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
  • Nur für Ausländer:
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis
  • Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
    - Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister.
  • Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.) 
    Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
  • Nur für GmbH in Gründung
    Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen. 

Zusätzliche Hinweise 

  • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
  • Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
  • Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
  • Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
  • Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. 

Rechtsgrundlagen 

Gewerbeordnung (GewO) § 33 c

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von Frau Arndt

Sachbearbeiterin Spielhallen

Zimmer: 8.28
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1415

Faxnummer: 0345 221-1375

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)

Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1405

Faxnummer: 0345 221-1375

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rollstuhlgerecht

ja

Aufzug vorhanden

ja