Dienstleistungen
Dienstleistungen
Einschulung
Beschreibung der Dienstleistung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 37).
Die Schulaufnahme findet an der jeweiligen Grundschule im Schulbezirk, entsprechend der festgeschriebenen Schulbezirke (Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 41) statt.
Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen für die Schulen online über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt vorzunehmen sowie Termine zur Vorstellung in der zuständigen Schule zu vereinbaren.
Für das Anmeldeverfahren ist das Serviceportal ab 1. Februar 2022 zu erreichen.
Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. (siehe Dienstleistung Einschulungsuntersuchung.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
Zusätzliche Hinweise
- In der Stadt Halle (Saale) sind laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Schulbezirke festgelegt. Details auf den Info-Seiten zu Grundschulen
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Sosnowski
Sachbearbeiterin Schulorganisation
Zimmer: 324Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3115
Faxnummer: 0345 221-3132
zuständige Stelle
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06114 Halle (Saale)
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Faxnummer: 0345 221-3132
Sprechzeiten
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