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Fahrerlaubnis, Umschreibung ausländischer Führerschein (nicht EU-Fahrerlaubnis)

Beschreibung der Dienstleistung

Führerscheine, die außerhalb der EU/des EWR rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf.

Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

Gebühr

35,00 - 42,60 EUR

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

Bearbeitung

ca. 6 bis 9 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • Original sowie die Kopie des ausländischen Führerscheins und eine amtliche Übersetzung (gültig am Tag der Antragstellung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach Passverordnung (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis Teilnahme Schulung Erste Hilfe
  • Name der Fahrschule
     

zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C, CE, D, DE, D1E

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
     

zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE

  • ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr

Zusätzliche Hinweise 

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten müssen vor der deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnis ablegen bzw. eine komplette Fahrausbildung absolvieren. Ausnahmen (prüfungsfreie Umschreibungen) werden durch Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung geregelt.  

Antragstellung

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist erst ein halbes Jahr nach Wohnsitznahme in der BR Deutschland möglich.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Rechtsgrundlagen

§§ 28 bis 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)

Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1399

Faxnummer: 0345 221-1384

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr

Di: 09:00 - 18:00 Uhr

Mi: geschlossen

Do: 09:00 - 15:00 Uhr

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

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So: geschlossen