Dienstleistungen
Dienstleistungen
Schülerfahrtkosten
Beschreibung der Dienstleistung
Schüler der Klassen 1 bis 10, die im Gebiet der Stadt Halle wohnen und die mehr als eine festgelegte Wegstrecke zu Fuß zurücklegen müssen um zur Schule zu gelangen, erhalten eine kostenlose Schülerzeitkarte zur Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Schüler der Klassen 11 bis 13 sowie einer schulischen Ausbildung können für ihre Fahrtkosten eine Bezuschussung beantragen, wenn eine festgelegte Entfernung überschritten wird. Bei Kindern mit Behinderungen ist eine individuelle Beförderung zur Schule möglich.
Erforderliche Unterlagen
Schülerzeitkarte:
- Antragsformular
- ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
- Atteste
- Anordnungen zum Besuch einer bestimmten Schule
- Genehmigungen des Schulleiters zum Verbleib an der Schule nach Umzug
- Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn
Bezuschussung:
- Antragsformular
- Nachweis über die Benutzung des ÖPNV und Ableistung der 100,00 EUR Eigenanteil, in Form von Kopien des Abo Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard, sowie Kopien der Kontoauszüge der ersten vier Monate auf denen die Zahlung an die HAVAG zu erkennen ist.
besonderer Beförderungsdienst:
- Antragsformular
- Behindertenausweis
- amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
Zusätzliche Hinweise
Schüler erhalten eine kostenlose Schülerzeitkarte, wenn der Schulweg:
- bei der 1. - 4. Klasse mehr als 2,0 km (auch bei einem Besuch von Förderschulen für Sprachbehinderungen)
- bei der 5. - 10. Klasse mehr als 3,0 km
- bei den 5. - 10. Klassen der Förderschulen für Sprachbehinderungen, Ausgleichsklassen und Lernbehinderungen mehr als 2,5 km
- bei der Absolvierung des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) oder des Berufsgrundbildungsjahrs (BGJ) mehr als 4,0 km beträgt.
- bei Besuch einer Förderschule für Geistigbehinderte oder einem Landesbildungszentrum wird bei selbstständiger Schulwegbewältigung einer Schülerzeitkarte ohne Kilometerbegrenzung gewährt.
Die gestellten Schülerzeitkarten gelten schultäglich von 6 bis 19 Uhr.
Die Bezuschussung von Fahrkosten erfolgt in den Klassen 11 - 13 und bei einer schulischen Ausbildung (außer BVJ und BGJ) ab einer Entfernung von 3,0 km.
Es ist ein Eigenanteil von 100 EUR pro Schuljahr zu entrichten. Der Nachweis erfolgt über die Einreichung einer Kopie des gültigen Abo-Vertrages zu einer SchoolCard, sowie der Kopien der Kontoauszüge der ersten vier Monate des Schuljahres, auf denen die Zahlung an die HAVAG zu erkennen ist. Sollte der Vertrag nach Beginn des Schuljahres geschlossen worden sein, sind Kopien der ersten vier Monate nach Vertragsschluss einzureichen. Sollten Sie sich für einen anderen Tarif, als die SchoolCard entschieden haben, müssen bei Abschluss eines Abo’s ebenfalls die Kopie des Vertrages und die Kopien der Kontoauszüge eingereicht werden. Wenn Sie sich dafür entschieden haben die Fahrkarten einzeln zu kaufen, dann sind diese immer Original, nachdem sie abgefahren wurden, einzureichen.
WICHTIG: Es wird dazu geraten, entweder die SchoolCard zu nutzen, da Sie, bei Nutzung eines anderen Tarifs, maximal die monatlichen Kosten einer SchoolCard erstattet bekommen.
Die Mindestentfernungen für die Schülerzeitkarten und die Bezuschussung gelten nur im zuständigen Schulbezirk oder der zugewiesenen Schule. Die Mindestentfernung ergibt sich aus dem kürzesten öffentlichen und zumutbaren Weg zu Fuß zwischen der Haustür des Wohngebäudes, in dem der Schüler wohnt (Meldeadresse des Schülers), und dem nächstgelegenen Zugang des betreffenden Schulgrundstückes.
Antragstellung
Der Antrag kann an der Schule oder beim Fachbereich Bildung bis spätestens 30. Mai eines Jahres abgegeben werden. Die Anträge auf Bezuschussung sollten nach Erreichen des Eigenanteils im Fachbereich Bildung, Team Schulorganisation, eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz Land Sachsen (SG LSA)
Schülerbeförderungssatzung der Stadt Halle (siehe unter Punkt Satzungen)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Fischbock
Sachbearbeiter Schülerbeförderung
Zimmer: 301Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3146
Faxnummer: 0345 221-3164
zur Telefonbuchansicht von Frau Lorenz
Sachbearbeiterin Schulbeförderung
Zimmer: 301Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3140
Faxnummer: 0345 221-3164
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Schulorganisation (51.4.2)
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3136
Faxnummer: 0345 221-3132
Sprechzeiten
Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.