Dienstleistungen
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Haltung von Nutztieren - Anzeige (Tierhaltung, An-, Um- und Abmeldung)
Beschreibung der Dienstleistung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, muss die Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzeigen.
Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche muss gewährleistet sein, dass das Veterinäramt zielgerichtet Maßnahmen zum Schutz noch nicht infizierter Tierbestände ergreifen kann. Daraus resultiert die Verpflichtung, Tierbestände und Tierhaltung zu melden. Des Weiteren ist die Meldepflicht für etwaige Beihilfen aus der Tierseuchenkasse erforderlich.
Auch im Bereich der Bienenhaltung ist vor Beginn der Tätigkeit jeder Bienenstand anzuzeigen.
Gebühr
24,00 EUR
Bearbeitung
abhängig vom Umfang der Tierhaltung
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Formular mit Angabe des Tierhalters, des Standortes der Tierhaltung, der Tierart, Anzahl der Tiere und der Nutzungsrichtung
Des Weiteren wird ein Herkunftsnachweis der zu haltenden Tiere benötigt.
Zusätzliche Hinweise
- Mit der Meldung der Tierhaltung und des Tierbestandes erfolgt die Registrierung beim Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e. V. (LKV). Dort werden die Tierbestände zentral in den Datenbanken erfasst.
- Die vergebene Registriernummer ist für die Kennzeichnung des Tierbestandes entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht erforderlich.
- Die Tierhalter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sind verpflichtet, bis 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl seines Tierbestandes an den LKV zu melden.
- Für andere Tierhaltungen gilt die Meldepflicht bei wesentlichen Veränderungen. Sollten Sie Ihren Tierbestand durch Zukauf vergrößern, sind Sie ebenfalls verpflichtet, das dem LKV mitzuteilen.
Antragstellung
persönlich, telefonische Terminvereinbarung unter 0345 2213610
Rechtsgrundlagen
§26 Viehverkehrsverordnung in der zur Zeit gültigen Fassung
§1a Bienenseuchenverordnung in der zur Zeit gültigen Fassung
Formulare und andere Dokumente
Tierhaltung, Anzeige/Änderung/Abmeldung (eFORM IV-53-006)(158 KB)
Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Maultiere) - Merkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden(70 KB)
Schweine - Muster Bestandsregister für Schweinehaltungen(22 KB)
Schafe und Ziegen - Merkblatt Haltung von Schafen und Ziegen(66 KB)
Schafe und Ziegen - Muster Begleitpapiere für Schafe und Ziegen(34 KB)
Schafe und Ziegen - Muster Bestandregister Schafe und Ziegen(28 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (53.5)
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3610
Faxnummer: 0345 221-3612
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.