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Wohnsitz, Ummeldung (Umzug in Halle)

Beschreibung der Dienstleistung

Jede Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt Halle (Saale) muss gemeldet werden.

Gebühr

kostenlos

Bearbeitung

sofort (Terminvereinbarung erforderlich)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise aller Familienmitglieder
  • ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (kostenpflichtig)
  • ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. bei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und unterschriebenes Formular Anmelden bei der Meldebehörde
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Zusätzliche Hinweise

  • Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.
  • Die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern.
  • Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.
  • Bei nicht verheirateten Paaren muss jeder einen eigenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Gleiche gilt auch für volljährige Kinder.
  • Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).

Antragstellung

persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person

Eine Ummeldung innerhalb der Stadt Halle (Saale) kann auch schriftlich (Formular siehe unten) erfolgen. Für die Änderung des Personalausweises, Reiseausweises und elektronischen Aufenthaltstitels sowie die Änderung der Fahrzeugpapiere ist jedoch danach eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Für die Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt Halle (Saale) benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für Ihre Ummeldung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst die "Voranmeldung eines Umzuges innerhalb von Halle (Saale)" nutzen.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von  Servicetelefon Melde-, Pass-, Ausweiswesen, Bewohnerparkausweise

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)

Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: geschlossen

So: geschlossen

zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin

So: geschlossen


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.