Dienstleistungen
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Aufenthaltserlaubnis
Beschreibung der Dienstleistung
Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Der Aufenthaltstitel wird ab 1. September 2011 einheitlich als elektronisches Dokument in Checkkartengröße herausgegeben.
Bearbeitung
sofort
Zusätzliche Hinweise
- Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht.
Jedoch muss auch das Aufenthaltsrecht auf Grund des Assoziationsabkommens durch einen bei der Ausländerbehörde zu beantragenden deklaratorischen Aufenthaltstitel nachgewiesen werden. - Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.
- Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen.
Antragstellung
persönlich
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 5, 7, 12, 16 ff. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) - "Aufenthaltsgesetz"
§§ 16, 39, 40, 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 5 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU -FreizügG/EU)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.