Dienstleistungen
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Lärmbelästigung/Ruhestörung, Anzeige
Beschreibung der Dienstleistung
Sie fühlen sich z. B. durch Musik, Hundegebell, eine Großveranstaltung, eine Familienfeier, Lärm durch Bauarbeiten, Lärm durch Gartengeräte oder andere Lärmbelästigungen wie z. B. wegen Ruhestörung durch Trinken in der Öffentlichkeit in Ihrer Ruhe beeinträchtigt?
Ist der Lärm in einem überlautem Ausmaß, können Sie uns anrufen und um Hilfe bitten.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
Angaben über den Vorfall:
- Wo?
- Wer?
- Art der Belästigung
- Durch was verursacht?
Antragstellung
nur telefonisch
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Dienstzeiten
Montag - Freitag
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 – 2240 !
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.