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Lärmbelästigung/Ruhestörung, Anzeige

Beschreibung der Dienstleistung

Sie fühlen sich z. B. durch Musik, Hundegebell, eine Großveranstaltung, eine Familienfeier, Lärm durch Bauarbeiten, Lärm durch Gartengeräte oder andere Lärmbelästigungen wie z. B. wegen Ruhestörung durch Trinken in der Öffentlichkeit in Ihrer Ruhe beeinträchtigt?
Ist der Lärm in einem überlautem Ausmaß, können Sie uns anrufen und um Hilfe bitten.

Gebühr

kostenlos

Bearbeitung

sofort

Erforderliche Unterlagen

Angaben über den Vorfall:

  • Wo?
  • Wer?
  • Art der Belästigung
  • Durch was verursacht?

Antragstellung

nur telefonisch

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)

Dienstzeiten

Montag - Freitag

6:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 – 2240 !

Formulare und andere Dokumente

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Leitstelle/ Funkzentrale (37.3.1)

An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1345

Faxnummer: 0345 221-1349


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.