Dienstleistungen
Dienstleistungen
Grill- und Lagerfeuerplätze
Beschreibung der Dienstleistung
In Halle (Saale) gibt es zehn für das Grillen zugelassene Bereiche, zwei davon sind zugelassene Lagerfeuerplätze.
Die jeweiligen max. Schalldruckpegel sind grundsätzlich zwischen den Tages- und Nachtzeiten wie folgt zu unterscheiden:
Grill- und Lagerfeuerplatz | Zulässiger Schalldruckpegel in einer Entfernung von 5 Metern tags/nachts [dB (A)] |
---|---|
Anhalter Platz | 79/64 |
Am Kinderdorf | Ohne Neubau Am Kinderdorf 7a 76/61 Mit Neubau Am Kinderdorf 7a 73/58 |
Erweiterungsteil Pestalozzipark | 79/64 |
Lagerfeuerplatz am Kanal | 79/64 |
Lagerfeuerplatz am Steinbruchsee | 84/69 |
Silberhöhe, Mündung Weiße Elster | 84/69 |
Südpark | 84/69 |
Thüringer Bahnhof | 84/69 |
Würfelwiese | 79/64 (Ausrichtung der Anlage in Richtung WestNord-West) |
Ziegelwiese | 84/69 |
Zusätzliche Hinweise
Die ausgewiesenen Grill- und Lagerfeuerplätze der Stadt (siehe unten unter Dokumente) kommen als Veranstaltungsorte für Spontan-Partys , mit Ausnahme der Ziegelwiese, in Betracht. Diese müssen vorher schriftlich beim Veranstalterservice (Fachbereich Sicherheit, Dienstelle Christian-Wolff-Straße 2, Telefon: 221-1370, E-Mail: veranstalterservice@halle.de) angezeigt werden.
Rechtgrundlagen
§ 4, § 8 Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005 (siehe Satzungen)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Grünflächenpflege (67.3)
06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3507
Faxnummer: 0345 221-3502
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen