Dienstleistungen
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Adoptionsvermittlung
Beschreibung der Dienstleistung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle, berät, begleitet und unterstützt leibliche Eltern, die sich mit den Gedanken tragen ihr Kind zur Adoption freigeben zu wollen und zeigt Alternativen auf ein Leben mit dem Kind gestalten zu können. In der Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt die Eignungsprüfung adoptionswilliger Paare sowie deren Vorbereitung und Schulung.
Außerdem begleiten die Mitarbeiterinnen alle am Adoptionsprozess beteiligten Personen und gewährleisten über den Adoptionsbeschluss hinaus eine Nachbetreuung.
Gebühr
Das Eignungsprüfverfahren für eine Inlandsadoption ist kostenfrei. Anfallende Kosten für Urkunden, ärztliche Atteste, Führungszeugnisse sind von den Bewerbern selbst zu tragen. Des Weiteren fällt ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme am Bewerberseminar an.
Das Eignungsprüfverfahren für eine Auslandsadoption ist kostenpflichtig.
Anforderungen für eine erfolgreiche Adoption
Ziel der Adoptionsvermittlung als Aufgabe der Jugendhilfe ist, für die Kinder geeignete Familien zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen sind das Kind und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist daher, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu vermitteln, nicht aber für diese „passende“ Kinder zu suchen. Adoptionsbewerberinnen und -bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Einer der Ehegatten muss wenigstens fünfundzwanzig Jahre alt, der andere mindestens einundzwanzig Jahre alt sein.
Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten aus einer früheren Beziehung allein annehmen. Das Kind wird dann durch die Annahme zum gemeinschaftlichen Kind.
Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.
Rechtsgrundlagen
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Grundgesetz (GG)
8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Zusätzliche Hinweise
Diese Informationen (zusammen mit den Informationen zur Adoption) können Sie hier auch als PDF herunterladen:
- Info-Blatt zu Pflegekinderdienst und Adoption (PDF | 894 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Kehl
Sozialarbeiterin Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung
Zimmer: 1.05Radeweller Weg 13
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5953
Faxnummer: 0345 221-5910
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Teamleiterin
Zimmer: 1.20Radeweller Weg 14
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Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst
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Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst
Zimmer: 1.07Radeweller Weg 14
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Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.