Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kanalnetzanschluss, Fristverlängerung
Beschreibung der Dienstleistung
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, das Grundstück an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen, wenn auf dem Grundstück Schmutzwasser anfällt. Durch die Stadt erfolgt die Aufforderung, den direkten Anschluss an das öffentliche Kanalnetz innerhalb einer festgesetzten Frist herzustellen. Die Stadt kann einem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen.
Gebühr
Antragsbearbeitung 38,00 EUR (per Rechnung)
Bearbeitung
2 - 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular (Realisierung Kanalanschluss)
- Lageplan
- Entsorgungsnachweis
Zusätzliche Hinweise
keine
Antragstellung
persönlich, schriftlich, formlos durch den Grundstückseigentümer oder Gleichgestellten mit ausführlicher Begründung
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Hensel
Sachbearbeiterin
Zimmer: 137Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4662
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Untere Wasserbehörde/Untere Bodenschutzbehörde/Altbergbau (67.2.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen