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Stege und Überfahrten an Gewässern, Genehmigung

Beschreibung der Dienstleistung

Stege und Überfahrten an Gewässern sind so zu bauen, dass der Gewässerabfluss nicht behindert wird. Die Untere Wasserbehörde erteilt die Genehmigung dafür, sofern die Richtlinien eingehalten wurden.

Gebühr

in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)

Bearbeitung

innerhalb von 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Lageplan

Zusätzliche Hinweise

für Vor-Ort-Termin eine Telefonnummer angeben

Antragstellung

schriftlich

Rechtsgrundlagen

§ 49 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von Frau Herter

Sachbearbeiterin Wasserrechtliche Genehmigungen

Zimmer: 12.25
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4693

Faxnummer: 0345 221-4667

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Frau Herter

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde (67.2.1)

Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4661

Telefon: 0345 221-4444

Faxnummer: 0345 221-4667

Sprechzeiten

Mo: nach Vereinbarung

Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi: nach Vereinbarung

Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr: nach Vereinbarung

Sa: geschlossen

So: geschlossen

rollstuhlgerecht

ja

Aufzug vorhanden

ja