Dienstleistungen
Dienstleistungen
Stege und Überfahrten an Gewässern, Genehmigung
Beschreibung der Dienstleistung
Stege und Überfahrten an Gewässern sind so zu bauen, dass der Gewässerabfluss nicht behindert wird. Die Untere Wasserbehörde erteilt die Genehmigung dafür, sofern die Richtlinien eingehalten wurden.
Gebühr
in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)
Bearbeitung
innerhalb von 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Lageplan
Zusätzliche Hinweise
für Vor-Ort-Termin eine Telefonnummer angeben
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
§ 49 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Herter
Sachbearbeiterin Wasserrechtliche Genehmigungen
Zimmer: 151Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4693
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Untere Wasserbehörde/Untere Bodenschutzbehörde/Altbergbau (67.2.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen