Dienstleistungen
Dienstleistungen
Hundehalter, Pflichtverletzungen
Beschreibung der Dienstleistung
Es werden Beschwerden und Anzeigen zur Leinen- und Maulkorbpflicht, Hundeattacken, Beißvorfällen, Hundegebell, Verschmutzungen u. Ä. entgegengenommen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
Geht von dem Tier Gefahr aus, muss es gegebenenfalls durch die Stadtverwaltung abgeholt werden.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
formloses Anschreiben mit Schilderung des Vorfalls unter Angabe von Tattag, Tatort, Tatzeit
Zusätzliche Hinweise
erforderlich ist die Angabe von Beweismaterial, soweit vorhanden (ärztliche Atteste, Zeugen, etc.)
Rechtsgrundlagen
- § 13 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (OwiG LSA)
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
- Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (siehe Satzungen)
- Hundesteuersatzung der Stadt Halle (Saale) (siehe Satzungen)
Formulare und andere Dokumente
zur Zeit nicht verfügbar(74 KB)
Hundesteuersatzung - Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (2.02-1)(69 KB)
Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) - Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (3.01-1)(125 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Deininger
Sachbearbeiter
Zimmer: 925Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1305
Faxnummer: 0345 221-1238
zur Telefonbuchansicht von Frau Thürmer
Sachbearbeiterin
Zimmer: 927Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1237
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
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