Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung) für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Beschreibung der Dienstleistung
Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.
Gebühr
- 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
- 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
- zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)
- Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
- gültiges Ausweisdokument
Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
- schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Zusätzliche Hinweise
- Die Außerbetriebsetzung kann ab dem 02.01.2015 auch online (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Fahrzeug neue Kennzeichen, Siegelplaketen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 02.01.2015 zugeteilt wurde.
Antragstellung
persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte
per Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen)
Rechtsgrundlagen
§14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Kfz - Zulassungsbehörde (33.1.5)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
Faxnummer: 0345 221-1463
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde
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Sa: geschlossen
So: geschlossen