Dienstleistungen
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Gastkindfinanzierung
Beschreibung der Dienstleistung
Gastkindfinanzierung - Kostenausgleich mit anderen Kommunen bzw. Landkreisen für die Betreuung von
- Kinder mit Wohnsitz in Halle (Saale) in Kindertageseinrichtungen (Kita / Hort) einer anderen Kommune
- Kindern, welche nach einem Wegzug aus Halle (Saale) die bisher besuchte Kindereinrichtung weiterhin nutzen (Kostenzusage der neuen Wohnsitzgemeinde ist vorher einzureichen)
- Kindern die hallesche Kindertageseinrichtungen nutzen, aber ihren Wohnsitz in einer anderen Kommune haben (dies ist jedoch nur möglich, wenn die Rechtsanspruchssicherung der halleschen Kinder gewährleistet ist – freie Kapazität vorhanden ist und die Kostenzusage der Wohnsitzgemeinde vorliegt)
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
zeitnah
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag, aus dem hervorgehen sollten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes
- gewünschte Einrichtung und Aufnahmedatum
- Grund für diesen Betreuungswunsch (wenn dieser im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der Eltern steht Beschäftigungsnachweis beifügen)
- möglichst Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung / Einrichtungsträger
Zusätzliche Hinweise
- Vor Aufnahme des Kindes in der zukünftigen Wunsch – Kindertageseinrichtung, beantragen die Eltern bei der Wohnsitzgemeinde die Kostenübernahme des finanziellen Betreuungsaufwandes.
- Dies bedeutet einen finanziellen Kostenausgleich der Gemeinden untereinander.
- Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf können Sie gern in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch erfragen.
Antragstellung
schriftlicher, formloser Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlagen
§ 11 (5) KiFöG (derzeit gültige Fassung)
„Wird ein Kind in einer Tageseinrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Leistungsverpflichteten betreut, gewährt der Leistungsverpflichtete des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes, in dessen Zuständigkeitsbereich ein freier Platz in einer Tageseinrichtung oder eine freie Tagespflegestelle gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 nicht vorhanden ist, dem aufnehmenden Leistungsverpflichteten das pro Kind entstehende anteilige Defizit, soweit es den Betrag der pro betreutem Kind gewährten Zuweisung nach Absatz 2 übersteigt.“
Link:
KiFöG – Gesetzestext
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Ryga
Sachbearbeiterin Kostenerstattung Kita
Zimmer: 125Ernst-Haeckel-Weg 10a
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-2227
Faxnummer: 0345 221-5756
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team KiTa- Finanzierung (51.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5781
Telefon: 0 221-6992
Faxnummer: 0345 221-5756
Sprechzeiten
Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung