Dienstleistungen
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Rundfunkbeitrag für den privaten Bereich erheben
Leistungsbeschreibung
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Gesetzliche Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte, z. B. zur An- bzw. Abmeldung oder zu Befreiungsmöglichkeiten, erteilen die Landesrundfunkanstalten und der Beitragsservice von ARD und ZDF.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de