Dienstleistungen
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Lotterie, Allgemeine Erlaubnis
Beschreibung der Dienstleistung
In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden.
Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.
Einzelheiten dazu entnehmen Sie der Allgemeinen Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt vom 17.11.2017 (siehe unter Formulare und andere Dokumente).
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Zusätzliche Hinweise
Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.
Antragstellung
schriftlich (formlos)
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt vom 17.11.2017 (siehe Formulare und andere Dokumente)
Glücksspielstaatsvertrag v. 15.12.2011
Glücksspielgesetz v. 27.09.2012
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Börner
Sachbearbeiter
Zimmer: 903Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1205
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen