Dienstleistungen
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Pflegeversicherung aufklären und beraten
Leistungsbeschreibung
Am 1. Januar 2017 sind das Zweite und das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PNG II und PNG III) mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG II und PNG III informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
- gesetzliche Grundlagen,
- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
- nimmt Anregungen auf,
- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de