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Einbürgerung, Antrag

Beschreibung der Dienstleistung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Gebühr

255 Euro für Erwachsene
51 Euro für Minderjährige, die mit ihren Eltern (Elternteil) zusammen eingebürgert werden
255 Euro für Minderjährige, die ohne ihre Eltern (Elternteil) eingebürgert werden

Bearbeitung

Die Voraussetzungen werden im persönlichen Beratungsgespräch vorab erläutert.
Weitergehende Informationen
 

Erforderliche Unterlagen

Zu Ihrem Einbürgerungsantrag werden die nachstehend genannten Unterlagen benötigt. (Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen)
 

  • vollständig ausgefüllter Formblattantrag
  • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) von Ihnen (Original und Übersetzung)
  • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) der Kinder (Original und Übersetzung)
  • Heiratsurkunde, ggf. auch zu früheren Ehen (Original und Übersetzung)
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließung bis 31.12.2008)
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
  • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf (ausführlich und nicht tabellarisch)
  • Lichtbild aus neuerer Zeit
  • Nachweis über Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, Nationalpass, Reiseausweis) mit Aufenthaltstitel bzw. Freizügigkeitsbescheinigung (Kopien aller Seiten, außer Leerseiten)
  • Nachweis über besonderen Status (Asylberechtigung, Flüchtling)
  • Nachweis oder schriftliche Erklärung zum Wehrdienst im Heimatland
  • Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Bundespersonalausweis, Personalausweis bzw. Reisepass der ehemaligen DDR
  • Zeugnisse (alle Schulzeugnisse) bzw. Abschlusszeugnis
  • Nachweis über Berufsausbildung und deren Abschluss
  • Nachweis über berufliche Fortbildung und deren Abschluss
  • Nachweis über Studium und deren Abschluss
  • Immatrikulationsbescheinigung (Studienzeitbescheinigung) bzw. Schulbescheinigung
  • Nachweis über Kindergartenbesuch
  • Nachweis über Abschluss Integrationskurs oder Deutschkurs (Zertifikat) B 1 (TELC, DSH oder Goethe-Institut)
  • Einbürgerungstest
  • Arbeitsnachweise seit Aufenthalt in Deutschland bzw. der letzten acht Jahre
  • Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. Arbeitsvertrag
  • Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate (auch vom Ehegatten)
  • Nachweise zum Familieneinkommen (Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsverpflichtungen bzw. den Bezug von Unterhaltsleistungen, Elterngeld)
  • BAföG-Bescheid
  • Bescheid nach SGB II oder Arbeitslosengeldbescheid
  • Rentenbescheid oder Grundsicherungsbescheid
  • Gewinnermittlung nach § 4 EStG der letzten beiden Jahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Kalenderjahres
  • Prognose vom Steuerberater
  • Nachweis über Kranken-, Rentenversicherung, Absicherung für das Alter (Höhe des Beitrages)
  • Nachweis über Grundbesitz (Grundbuchauszug) bzw. Vermögen
  • Mietvertrag mit aktuellem Nachweis über Höhe der Miete

Welche Unterlagen für die Bearbeitung nötig sind, wird mit Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.
Von den Unterlagen in fremder Sprache werden neben der Urschrift zusätzlich deutsche Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer benötigt.
Bitte den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag erst bei Antragsabgabe im Beisein des Bediensteten unterschreiben.

Zusätzliche Hinweise

Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Antragstellung

persönlich

Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder persönlich vereinbaren können.

Rechtsgrundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.