Dienstleistungen
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KfZ, Kraftfahrzeugssteuer festsetzen
Detaillierte Informationen zur Beschreibung der Dienstleistung, zum Verfahrensablauf und den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Seite des Landesportals Sachsen-Anhalt, die Sie über den u. g. Link am Ende dieser Seite finden.
Zusätzliche Hinweise
Ab 2. Mai 2014 gilt bundesweit eine Änderung der Zuständigkeit für die Abwicklung der Kraftfahrzeugsteuer. Statt der Finanzämter sind nunmehr die Hauptzollämter zuständig.
Unter KfZ-Steuer-Einzug finden Sie weitere Informationen zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer inklusive der erforderlichen Formulare.
Zuständige Stelle
Ausführliche Informationen zum Geltungsbereich der Stadt Halle (Saale) sind dem Hinweisblatt des Hauptzollamtes Magdeburg zu entnehmen.
Formulare und andere Dokumente
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.