Dienstleistungen
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Paketbeförderungsdienst - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur.
Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.
In jedem Falle müssen Sie den Paketbeförderungsdienstes als Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de