Dienstleistungen
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Tierarzt/Tierärztin - Zulassung (Approbation)
Leistungsbeschreibung
Um den Beruf als Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.
Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die Tierärztliche Prüfung abgelegt wurde. Ist die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt, wird für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (GG), sowie Bürger der Europäischen Union die Approbation von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll, erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Approbation des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landes- Verwaltungskostenordnung.
Gebührenrahmen in Sachsen-Anhalt: von 125 Euro bis 265 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung einer Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 bis 3, §§ 4, 11, 11a und 15a der Bundes-Tierärzteordnung
- Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon
0391 567-1950
Fax
0391 567-1964
Web
http://www.mule.sachsen-anhalt.de/
E-Mail
pr@mule.sachsen-anhalt.de
Formulare
Formloser Antrag download
zuständige Stelle
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Freiimfelderstraße 4
06112 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 5754120
E-Mail
poststelle@taek-lsa.de
Formulare
Formloser Antrag download
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de