Dienstleistungen
Seite durchblättern:
Dienstleistungen
Wald, Befreiung von Verboten
Beschreibung der Dienstleistung
Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen.
Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen).
Gebühr
Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 EUR
Bearbeitung
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag und Kartenauszug
Antragstellung
persönlich oder schriftlich
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Marx
Sachbearbeiter Landwirtschaft und Forsten
Zimmer: 134Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4793
Faxnummer: 0345 221-4667