Dienstleistungen
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Erweiterte Gewerberegisterauskunft für Behörden
Beschreibung der Dienstleistung
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister in Amtshilfe an Behörden erteilt werden. Zur Beschleunigung der Auskunftserteilung wurde eine elektronische Gewerberegisterauskunft eingerichtet. Potentielle Nutzer müssen hier einen entsprechenden Antrag für den Zugang zum Verfahren stellen. Sie müssen eine Datenschutzerklärung abgeben und können dann einzelne, für dienstliche Zwecke dringend benötigte Datensätze gebührenfrei abrufen. Die möglichen Nutzer werden gezielt auf dieses Verfahren hingewiesen und Ihnen wird das Antragsprozedere erläutert.
Gebühr
Der Zugang wird nur an amtshilfeberechtigte Stellen erteilt. Die maschinelle Beauskunftung erfolgt daher gebührenfrei.
Bearbeitung
Per Onlineverfahren. Die Beauskunftung erfolgt immer unmittelbar mit den aktuellen Gewerbedaten des Vortages. Diese werden im 24-Stundenrhythmus aktualisiert.
Erforderliche Unterlagen
- Einmaliger Antrag mit Datenschutzerklärung
Zusätzliche Hinweise
- Die Gewerberegisterdaten beruhen auf der Anzeigepflichterfüllung nach § 14 Abs.1 Gewerbeordnung durch die Gewerbetreibenden. Die Angaben zu juristischen Personen und Personengesellschaften basieren auf den Daten zum Zeitpunkt der letzen Gewerbeanzeige. Diese können sich zwischenzeitlich geändert haben, ohne dass hierzu eine Anzeigepflicht besteht. Daher wird eine Prüfung im Handelsregisterportal empfohlen.
Antragstellung
Schriftlich, nach Aufforderung durch die Stadt Halle (Saale). Mit der Aufforderung wird das Antragsformular zugesandt sowie das Prozedere erläutert.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 11 Gewerbeordnung (GewO)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1405
Faxnummer: 0345 221-1375
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen