Dienstleistungen
Dienstleistungen
Gewerbeerlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i Gewerbeordnung
Beschreibung der Dienstleistung
Für die Ausübung der Tätigkeit eines Immobiliardarlehensvermittlers ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Gebühr
Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Kostentarif Nr. 69.11.5. kann die Erlaubnisgebühr zwischen 200,- bis 1.000,00 Euro betragen.
Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Zeitaufwand gemäß § 3 AllGO LSA.
Erforderliche Unterlagen
Einzelgewerbe
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34i GewO
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach §§ 34i Abs. 8, 11a GewO
- Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden bzw. bei der Heimatbehörde
- Behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden bzw. bei der Heimatbehörde
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (ist beim zuständigen Amtsgericht des Wohnbereiches zu beantragen)
- steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Bescheinigung des Steueramtes der Stadt Halle (Saale) bzw. der Heimatbehörde
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 34i Absatz 2 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 9ff. der ImmobiliardarlehensvermittlungsVO (ImmVermV) oder einer gleichwertigen Garantie
- Sachkundenachweis gem. § 34i Absatz 2 Nr. 4 GewO oder der Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gem. § 4 der ImmVermV
Nur für juristische Personen (z.B.GmbH, UG, AG)
- gleiche persönliche Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (Die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand.)
- erforderliche Unterlagen wie bei Einzelgewerbe oben
- zusätzlich: Handelsregisterblatt vom zuständigen Amtsgericht
Will die Gesellschaft in der Gründerphase bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben: notariell bestätigter Gesellschafterbeschluss über die Gründung des Unternehmens und die Anmeldung an das Handelsregister beim Amtsgericht. In diesem Fall ist der / sind die Gesellschafter die Gewerbetreibenden und müssen über die notwendigen Voraussetzungen (Gewerbeerlaubnis gem. § 34i GewO) verfügen.
Zusätzliche Hinweise
Bei der Antragseinreichung sind bereits 200,- Euro mit EC-Karte im Lastschriftverfahren oder mit Kostenbescheid zu entrichten.
Die Restgebühr wird fällig mit Erlaubniserteilung.
Eine Bearbeitung des Antrags kann durch die Behörde erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.
Antragstellung
- persönlich
- durch Dritte mit Vollmacht unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragssteller
Rechtsgrundlagen
§ 34i Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensverordnung - ImmVermV
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Günther
Sachbearbeiterin Makler, Pfandleiher, Versteigerer, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler
Zimmer: 915Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1409
Faxnummer: 0345 221-1375
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1405
Faxnummer: 0345 221-1375
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen