Dienstleistungen
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Dienstleistungen
Geruchsbelästigung durch gewerbliche Anlagen
Beschreibung der Dienstleistung
Anlagen sind vom Betreiber so zu nutzen, dass keine Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft entstehen. Für den Fall, dass dies im Einzelfall nicht geschieht, ist die Beschwerde eine wichtige Rückmeldung über das Handeln von Betreibern und den Zustand von Anlagen.
Gebühr
kostenfrei
Bearbeitung
innerhalb von 4 Wochen (im Einzelfall auch sofort)
Zusätzliche Hinweise
- Sachverhalte klar benennen,
- Datum und Uhrzeit angeben,
- Häufigkeit,
- Angaben zur Art der Geruchswahrnehmung
Antragstellung
schriftlich, elektronisch (Online Formular - Geruchsbelästigung)
Rechtsgrundlagen
§ 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, TA Luft, Geruchsimmissionsrichtlinie
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Vossebrecker
Sachbearbeiterin Untere Immissionsschutzbehörde
Zimmer: 135Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4681
Faxnummer: 0345 221-4667