Dienstleistungen
Dienstleistungen
Impfberatungspflicht gem. § 34 Abs. 10 a IfSG
Beschreibung der Dienstleistung
Seit 2015 sind alle Eltern, die ihr Kind zum ersten Mal in eine Kindertageseinrichtung (KiTa) geben, verpflichtet, einen Nachweis über eine durchgeführte Impfberatung vorzulegen. In einer Ergänzung im Jahr 2017 wurde die Leitung der Kindereinrichtung ermächtigt und verpflichtet, die personenbezogenen Daten, für die Kinder, die nicht über einen altersentsprechenden Impfstatus verfügen, an die Gesundheitsämter zu übermitteln.
Die Impfberatung kann bei niedergelassenen Ärzten/Kinderärzten oder im Fachbereich Gesundheit, Abt. Kinder- und Jugendgesundheit nach Terminvereinbarung erfolgen. Laut Infektionsschutzgesetz § 34, Abs.10a kann der FB Gesundheit die Eltern zum Informationsgespräch einladen.
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis des Kindes
Zusätzliche Hinweise
Die für die jeweilige KiTa zuständigen Ansprechpartner für die Impfberatung entnehmen Sie bitte dieser Liste:
- Ansprechpartner Impfberatung KiTa (PDF | 63 KB)
Weitere Informationen zur Impfberatung und zur ständigen Impfkommission entnehmen Sie dem Merkblatt.
Antragstellung
Persönlich durch die Personensorgeberechtigten des Kindes
Rechtsgrundlagen
§ 34 Abs. 10 a des Infektionsschutzgesetzes
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Langhammer
Abteilungsleiterin
Helmeweg 206122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 6902683
Faxnummer: 0345 6782446