Dienstleistungen
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Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung der Dienstleistung
Registrierung einer Ehe eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
- Mindestens ein Ehegatte ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter Flüchtling.
- Die antragberechtigte Person hat oder hatte in Halle (Saale) ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
Gebühr
70,00 EUR zzgl. weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.
Die Gebühr kann bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Eine Begleichung der Gebühr per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Bearbeitung
Je nach Sachlage/Einzelfall kann die Bearbeitung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag – oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe im Original mit Übersetzung
- die ausländische Eheurkunde im Original mit Übersetzung
- Personalausweise bzw. Reisepässe
Bei Vorehe(n) zusätzlich:
- Eheurkunden aller Vorehen, sofern diese im Ausland stattfanden, ansonsten Eheurkunde der letzten Ehe, mit Auflösungsvermerk
- Ggf. Anerkennungsurkunde der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht
Ob noch weitere Urkunden/Unterlagen benötigt werden, kann im Einzelnen erst nach Vorliegen des Antrages sowie der Unterlagen festgestellt werden.
Zusätzliche Hinweise
Wichtig!
Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor.
Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.
Antragstellung
persönlich
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch.
Rechtsgrundlagen
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Geburten, Ehe, Sterbefälle (33.4.2)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
Sprechzeiten
Mo: 9:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: geschlossen
Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen