Dienstleistungen
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Fahrerlaubnis, Verlängerung Klasse C1/C/D1/D, Berufskraftfahrer - Grundqualifikation und Weiterbildung - Eintragung der Schlüsselzahl 95
Beschreibung der Dienstleistung
Wer seinen LKW-/Bus-Führerschein für gewerbliche Zwecke nutzt, unterliegt dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz und muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, damit die Schlüsselzahl "95" in den Führerschein eingetragen wird. Mit dieser Schlüsselzahl wird dokumentiert, dass er oder sie seine/ihre C oder D-Führerscheinklasse (gilt auch für die alten Klassen 3 und 2) beruflich nutzten darf.
Aber auch diese Berechtigung ist nur für fünf Jahre gültig; danach muss eine Fortbildungsmaßnahme absolviert werden, die wiederum für eine Verlängerung der Schlüsselzahl "95" erforderlich ist.
Gebühr
- 42,60 EUR – 102,00 EUR (antragsbezogen)
- zzgl. 4,85 EUR Direktversand
Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
ca. vier bis sechs Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass)
- Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FeV (Vorlage im Original)
- ggf. Grundqualifikation bzw. Berufskraftfahrerweiterbildung (Vorlage im Original)
- zusätzlich Klasse D, D1, DE, D1E ab dem 50. Lebensjahr ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr
Zusätzliche Hinweise
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren erloschen ist.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Antragstellung
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit möglich. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben.
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen