Dienstleistungen
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Prostitution - Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Beschreibung der Dienstleistung
Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, besteht eine Anmeldepflicht sowie eine Pflicht zur gesundheitlichen Beratung. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung sowie bei Bedarf eine Alias-Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigungen sind für zwei Jahre, bei Personen unter 21 Jahren für ein Jahr gültig.
Gebühr
31,00 Euro für die Anmeldebescheinigung
31,00 Euro für die Aliasbescheinigung
12,00 Euro für die Verlängerung der Anmeldung
20,00 Euro für die Dokumentation des Alias
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Nachweise zum Anmeldetermin im Bürgerservice (Fachbereich Einwohnerwesen) mit:
- Ein Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass oder einen Passersatz/Ausweisersatz
- Für ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtig sind, wird zusätzlich eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit benötigt
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate, erhältlich beim Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale))
- ggf. Formular „Mitteilung zur Hinterlegung einer Zustellanschrift"
Zusätzliche Hinweise
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. In der Stadt Halle (Saale) wird die gesundheitliche Beratung im Fachbereich Gesundheit angeboten. Betreiber einer Prostitutionsstätte benötigen dafür eine Erlaubnis. Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte ist der Fachbereich Sicherheit, Abteilung Gewerbe zuständig.
Alle Angaben werden streng vertraulich und entsprechend der gültigen Datenschutzvorschriften behandelt.
Antragstellung
Die Anmeldung als Sexarbeiter*in muss persönlich in der Kommune erfolgen, in der die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. In Halle (Saale) ist dafür der Fachbereich Einwohnerwesen, Abteilung Bürgerservice, zuständig.
Rechtsgrundlagen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Das Prostituiertenschutzgesetz beinhaltet klare Regeln für die Prostitution, um Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, besser zu schützen, die Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiter*innen zu stärken und gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung vertraglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern. Für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Land Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und Kommunen zuständig.
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Troske
Sachbearbeiterin
Marktplatz 106108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4644
Faxnummer: 0345 221-4617
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein (33.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
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