Dienstleistungen
Dienstleistungen
Prostitution - Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Beschreibung der Dienstleistung
Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, besteht eine Anmeldepflicht. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratungen nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Diese wird im Fachbereich Gesundheit, Abteilung Amtsgutachten durchgeführt. Für Personen über 21 Jahre ist diese jedes Jahr erforderlich, Personen unter 21 Jahre müssen halbjährlich zur Gesundheitsberatung.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch. Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Sprechen Sie kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine weitere Person bei dem Gespräch dabei sein, die übersetzt - aber nur, wenn die Behörde und Sie zustimmen. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.
Nach der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird. Soll auf dieser Bescheinigung nicht der richtige Name stehen, kann eine zusätzliche Bescheinigung mit einem Aliasnamen ausgestellt werden. Der Aliasname auf der Bescheinigung über den gesundheitliche Beratung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein. Diese Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist für die Anmeldung der Tätigkeit nach § 3 ProstSchG im Bürgerservice (Fachbereich Einwohnerwesen) notwendig.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
nach telefonischer Terminabsprache
Erforderliche Unterlagen
Ausweis/Pass oder andere Personaldokumente
Zusätzliche Hinweise
Eine Anmeldung nach § 3 ProstSchG ist über den Fachbereich Einwohnerwesen, Frau Troske unter 0345 221- 4234 möglich. Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte ist der Fachbereich Sicherheit, Abteilung Gewerbe zuständig.
Alle Angaben werden streng vertraulich und entsprechend der gültigen Datenschutzvorschriften behandelt.
Antragstellung
persönlich, nach telefonischer Terminabsprache
Rechtsgrundlagen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Müller
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Zimmer: 2.03Niemeyerstraße 1
06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 5576330
Faxnummer: 0345 221-3222
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie (53.1)
06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3242
Faxnummer: 0345 221-3222
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 11:30 Uhr
Di: 09:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 11:30 Uhr
Fr: 09:00 - 11:30 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen