Dienstleistungen
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Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Beschreibung der Dienstleistung
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500,00 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind.
Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
- Kopie der Geburtsurkunden der Eltern und Kinder
Zusätzliche Hinweise
Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Der Antrag kann bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Antragstellung
Persönlich, nach vorheriger Terminabsprache schriftlich oder per Mail an repraesentation@halle.de
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Repräsentation (010.10)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4110
Faxnummer: 0345 221-4117
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Repräsentation
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen