Dienstleistungen
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Kindergeld beantragen
Beschreibung der Dienstleistung
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt:
• für die ersten beiden Kinder jeweils EUR 204,00 Euro,
• für das dritte Kind EUR 210,00 Euro und
• für jedes weitere Kind EUR 235,00 Euro.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
• Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind nach seinem Schulabschluss nicht erwerbstätig ist und
- arbeitsuchend gemeldet ist.
• Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
- Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst.
- Wenn Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
- Wenn Ihr Kind einen Ausbildungsplatz sucht oder
- einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert.
- Wenn Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und weniger als 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Gebühr
keine
Bearbeitung
Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Erforderliche Unterlagen
• Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
• die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt, und
• eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/ Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis)
Zusätzliche Hinweise
siehe Landesportal Sachsen-Anhalt
Antragstellung
Schriftform erforderlich
Rechtsgrundlagen
§ 32 Einkommensteuergesetz (EStG)
§§ 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG)