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Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete

Beschreibung der Dienstleistung

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Geduldete, die sich am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive erhalten. Auf Antrag soll Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit bekommen Sie die Chance, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere die Klärung der Identität, die Erfüllung der Passpflicht und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Zu den Erteilungsvoraussetzungen für die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zählen:

  • der aktuelle Besitz oder Anspruch auf eine Duldung,
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet zum Stichtag 31.10.2022 (für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen ledigen Kinder genügen kürzere Aufenthaltszeiten),
  • Straffreiheit
    Folgende Strafen bleiben dabei außer Betracht:
    - Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen
    - Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz
    - Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten,
  • keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit, die eine Abschiebung aktuell hindern und
  • das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gebühr

  • 100,00 €    für Erwachsene
  •   50,00 €    für Minderjährige

Bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz werden keine Gebühren erhoben. 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • soweit vorhanden:
    - anerkannter ausländischer Pass oder Passersatz
    - Arbeitsvertrag
    - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

Antragstellung

Ihr Antragsunterlagen reichen Sie bitte ausschließlich postalisch (in Kopie) oder per E-Mail an auslaenderbehoerde-ausreise@halle.de bei der Ausländerbehörde ein - einen Termin zur Vorsprache erhalten Sie nach Prüfung der Antragsunterlagen von uns.

Rechtsgrundlagen

§ 104c AufenthG

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Duldung (Team II)

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0 115

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Duldung (Team II)

Sprechzeiten

Mo: nur mit Termin

Di: 08:00 – 18:00 Uhr

Mi: nur mit Termin

Do: 08:00 – 15:30 Uhr

Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Sa: geschlossen

So: geschlossen