Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wohnungsbauförderung (Eigenheimneubau)
Beschreibung der Dienstleistung
Mit dem Landesprogramm zur Bildung von Wohneigentum werden über die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt äußerst attraktive Konditionen geschaffen - besonders für junge Familien ein Anreiz, sich durch Wohneigentum an ihr Heimatland zu binden.
Einem noch größeren Personenkreis steht das gemeinsam mit der KfW Förderbank angebotene IB-KfW-Wohneigentumsprogramm zur Verfügung, ist es doch weder an Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen noch an bestimmte Fördergebiete gebunden.
Gebühr
wird ggf. von der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt erhoben
Erforderliche Unterlagen
- siehe Formulare und Merkblätter des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Punkt zusätzliche Hinweise
Zusätzliche Hinweise
- kostenfreie Hotline der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt für Fragen zur Immobilienförderung: 0800 5600846
- kostenfreie Hotline der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt für alle sonstigen Anliegen: 0800 5600757
- Beratung zu den Förderrichtlinien können, außer direkt bei der Investitionsbank, auch in der Stadtverwaltung Halle (Saale) in Anspruch genommen werden (siehe Ansprechpartner)
Links zu Formularen, Merkblättern und Erläuterungen des Landes Sachsen-Anhalt:
- Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
- Anlage Eigenheimneubau (ENB)
- Checkliste zum ENB
- Einkommenserklärung 1a
- Einkommenserklärung 1b
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung
- Selbstauskunft
- Selbsthilfe
- Merkblatt zum IB-Förderdarlehen
Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline: 0800 5600757
Fax: 0391 589-1754
E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de
zu stellen.
Weitere Informationen und die aktuellen Zinssätze sind im Internet abrufbar.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums in Sachsen-Anhalt (RdErl. des MLV vom 7.8.2012 – 21. ; Bezug: RdErl. des MBV vom 30.5.2005 (MBl. LSA S. 371), zuletzt geändert durch RdErl. des MLV vom 28.7.2006 (MBl. LSA S. 586) )
Anlage 1 zu den Richtlinien
(Förderfähige Städte und Gemeinden gem. Ziffer 4.1 der Eigentums-Richtlinien)
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.