Dienstleistungen
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Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) - Verlust, Unleserlichkeit, Unbrauchbarkeit
Beschreibung der Dienstleistung
Für den Fall, dass Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) verloren haben, unbrauchbar geworden ist (z. B. durch versehentliches Mitwaschen) oder Ihnen gestohlen worden ist, können Sie den Ersatz einer Zulassungbescheinigung Teil I beantragen.
Gebühr
11,40 € (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU), Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
- ggf. Diebstahlanzeige vorlegen, die bei der Polizei getätigt wurde
- beim Umtausch des ehemaligen Fahrzeugscheines in eine Zulassungsbescheinigung Teil I ist der alte Kfz-Brief vorzulegen
Zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- für GbR: Vertrag und Unterschriften aller Gesellschafter und benannter Vertreter
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief )
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
Zusätzliche Hinweise
- Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
Antragstellung
persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte [mit Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen]
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Kfz - Zulassungsbehörde (33.1.5)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
Faxnummer: 0345 221-1463
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Do: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.