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Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz

Beschreibung der Dienstleistung 

Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertags­schutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt. 

Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.

Gebühr 

90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung) 

Bearbeitung 

Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich 

Erforderliche Unterlagen 

formloser Antrag mit Angabe:

  • Datum
  • veranschlagter Uhrzeit
  • Dauer
  • genaue Örtlichkeit

Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.) 

Antragstellung 

schriftlich 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)  

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von Frau Adler

Sachbearbeiterin Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Zimmer: 8.06
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1205

Faxnummer: 0345 221-1238

zur Telefonbuchansicht von Herr Knofe

Teamleiter

Zimmer: 08.05
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1203

Faxnummer: 0345 221-1238

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Herr Knofe

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)

Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-1232

Telefon: 0345 221-1203

Faxnummer: 0345 221-1238

Sprechzeiten

Mo: geschlossen

Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi: geschlossen

Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen

rollstuhlgerecht

ja

Aufzug vorhanden

ja


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.