Dienstleistungen
Dienstleistungen
Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz
Beschreibung der Dienstleistung
Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertagsschutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt.
Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.
Gebühr
90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung)
Bearbeitung
Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag mit Angabe:
- Datum
- veranschlagter Uhrzeit
- Dauer
- genaue Örtlichkeit
Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.)
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Adler
Sachbearbeiterin Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Zimmer: 8.06Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1205
Faxnummer: 0345 221-1238
zur Telefonbuchansicht von Herr Knofe
Teamleiter
Zimmer: 08.05Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.