Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kfz, Zulassung von Fahrzeugen/ Anhängern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Beschreibung der Dienstleistung
Sie wollen ein Fahrzeug oder einen Anhänger aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, einführen und in Halle (Saale) zulassen.
Gebühr
27,00 Euro - 50,00 Euro
10,20 Euro zusätzlich für Antrag auf Wunschkennzeichen
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Erteilung einer deutschen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
- Nachweis der Hauptuntersuchung
- Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und amtliche Kennzeichen
- Rechnung, Kaufvertrag (Ausfertigung in deutscher Sprache)
- Verzollungsnachweis, bzw. Zollurkunde über die Zollfreistellung
- Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: mit Vorlage einer Vollmacht und des Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie des Personaldokumentes des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
- für GbR: Vertrag und benannter Vertreter
Zusätzliche Hinweise
- Identitätsprüfung nach Festlegung der Zulassungsbehörde
- Die Identitätsprüfung findet während der Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde auf dem Parkplatz "Am Stadion 6" statt.
- Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (Vordruck „Vollmacht“) möglich. Dazu muss der zulassende Dritte eine vom Fahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist den Zulassungsbehörden eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Dritten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
Antragstellung
persönlich oder durch Dritte
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§6 Abs. 6, §7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Kfz - Zulassungsbehörde (33.1.5)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
Faxnummer: 0345 221-1463
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Do: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.