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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung der Dienstleistung 

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht einer neuen Eheschließung kein Hindernis entgegen steht. Entweder ist der Familienstand ledig, geschieden oder verwitwet.
Es wird vom Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers ausgestellt. 

Gebühr 

50,00 EUR Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

100,00 EUR (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)

10,00 EUR (zusätzlich) Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Art der Bezahlung

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

Bearbeitung 

abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners 

Erforderliche Unterlagen 

  • eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
  • Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
  • Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
  • ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
  • für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses 

Zusätzliche Hinweise 

  • persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich
  • Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache
  • Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig. 

Antragstellung 

persönlich 

Rechtsgrundlagen 

§ 39 Personenstandsgesetz (PStG) 

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Geburten, Ehe, Sterbefälle (33.4.2)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

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Telefon: 0345 221-4623

Faxnummer: 0345 221-4581

Sprechzeiten

Mo: 9:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: geschlossen

Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.