Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kfz, Fahrzeughalter, Namensänderung
Beschreibung der Dienstleistung
Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, muss das auch in den Fahrzeugpapieren - Zulasssungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief) - geändert werden.
Gebühr
11,70 Euro
(ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- geänderten Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeummeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- für GbR: Vertrag und benannte Vertreter
Zusätzliche Hinweise
- Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
Antragstellung
persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte [mit Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen]
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Kfz - Zulassungsbehörde (33.1.5)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
Faxnummer: 0345 221-1463
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
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