Dienstleistungen
Dienstleistungen
Fischereischein, Ausstellung/Verlängerung
Beschreibung der Dienstleistung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden.
Gebühr
- Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall.
- Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.
- Die Gebühr ist per ec-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht
- Nachweise über bestandene Fischereiprüfung
Antragstellung
- Persönlich
- per Formular, aber auch formlos möglich
- durch Dritte mit Vollmacht im Einzelfall möglich
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz
Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Klemenz
Sachbearbeiterin Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: 905Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1231
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.