Dienstleistungen
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Fischerprüfung
Beschreibung der Dienstleistung
Wer die Fischerei ausüben will, muss zuvor eine Fischerprüfung bestehen.
Bewerber zur Fischerprüfung müssen die Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden vor der Prüfung nachweisen. Zugelassen wird jeder Bewerber, der spätestens sechs Monate vor der Prüfung sieben Jahre alt geworden ist.
Gebühr
28,00 EUR bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
56,00 EUR ab dem 18. Lebensjahr
Die Gebühren sind per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht
Zusätzliche Hinweise
- für die Fischerprüfung ist nach §31 Abs.1 FischG ein Vorbereitungslehrgang erforderlich
Antragstellung
- persönlich
- per Formular, aber auch formlos möglich
- durch Dritte mit Vollmacht im Einzelfall möglich
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz
Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Klemenz
Sachbearbeiterin Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: 905Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1231
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.