Dienstleistungen
Dienstleistungen
Schüler-BAföG
Beschreibung der Dienstleistung
Individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung.
Gebühr
kostenlos
Erforderliche Unterlagen
- Anträge werden schriftlich auf vorgesehenen Formblättern gestellt
- Anträge und weitere allgemeine Informationen getrennt für Schüler und Studenten im Internet unter https://www.bafög.de/
Zusätzliche Hinweise
In der Regel zuständig für:
Schüler:
- das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der leiblichen Eltern
Detaillierte Auskünfte über persönliche Fragen erteilt Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung.
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Formulare und andere Dokumente
Bafög, Datenschutzhinweis(32 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team BAföG (51.6.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3171
Faxnummer: 0345 221-3129
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team BAföG
Sprechzeiten
Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.