Dienstleistungen
Seite durchblättern:
Dienstleistungen
Gefahrenabwehrverordnung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Durchsetzung)
Beschreibung der Dienstleistung
Die Forderungen, die sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergeben, werden mit Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von uns durchgesetzt.
Hier können Sie z. B. folgende Verstöße melden:
- nicht genehmigte Veranstaltungen / Demonstrationen
- nicht genehmigte Brauchtums- oder andere Feuer
- Betreten oder Befahren von gesperrten Eisflächen
- aggressives Betteln, betteln mit Tieren
- unerlaubtes Plakatieren oder Graffitis
- Schulschwänzer
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
Angaben über :
- Wer?
- Was?
- Wann?
- Wo?
Antragstellung
nur telefonisch
Zusätzliche Hinweise
In Eilfällen ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig.
Rechtsgrundlagen
Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) (siehe Satzungen)
Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA)
§ 20 Abs. 1 Straßengesetz LSA
Dienstzeiten
Montag - Donnerstag
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag
06:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 – 2240 !